AGB
Lotus Event Center
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Mietern bzw. Veranstaltern (nachfolgend „Veranstalter“) und dem Betreiber des LOTUS EVENT CENTERS, der Meeljo KG (nachfolgend „LOTUS“).
Die AGB sind Bestandteil jedes Vertrages, der durch die Anmietung der Räumlichkeiten oder den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt. Sie gelten für alle Veranstalter, Mieter sowie Besucher, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
Bei Weitergabe von Eintrittskarten ist der jeweilige Vorbesitzer verpflichtet, den neuen Karteninhaber auf die Geltung dieser AGB hinzuweisen. Mit Betreten der Veranstaltungsräume unterwerfen sich BesucherInnen zusätzlich der jeweils gültigen Hausordnung des LOTUS. Die Hausordnung ist im Eingangsbereich der Veranstaltungsräume einsehbar.
Für den Erwerb von Eintrittskarten im Fernabsatz gilt gemäß § 18 Abs. 1 Z 12 FAGG kein Widerrufsrecht, da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, für die ein bestimmter Zeitpunkt vertraglich vereinbart ist.
2. Hausrecht & Überwachung
LOTUS übt das Hausrecht aus. BesucherInnen kann der Zutritt verweigert oder sie können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass sie den Veranstaltungsablauf stören oder andere Personen belästigen.
Zu Sicherheitszwecken sowie zum Schutz des Eigentums und der Personen betreibt LOTUS Videoüberwachungsanlagen in den Veranstaltungsräumen sowie im Eingangs- und Außenbereich. Die Überwachung erfolgt auf Grundlage berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die überwachten Bereiche sind durch Hinweisschilder (Piktogramme) gekennzeichnet. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
3. Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art sind BesucherInnen grundsätzlich untersagt. Bei Zuwiderhandlung können diese der Veranstaltungsstätte verwiesen werden.
Bei öffentlichen Veranstaltungen können durch LOTUS oder durch vom Veranstalter beauftragte Personen Bild- und/oder Tonaufnahmen zum Zweck der Veranstaltungsdokumentation und -bewerbung angefertigt werden. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Sollten Sie nicht fotografiert oder gefilmt werden wollen, wenden Sie sich bitte vor Ort an unser Personal. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
4. Haftung
4.1 Hinweis zu Lautstärke
LOTUS weist darauf hin, dass es bei Veranstaltungen, insbesondere Konzerten, zu erhöhter Lautstärke kommen kann, die zu Gehörschäden führen kann. Gehörschutz wird an der Garderobe angeboten. Der jeweilige Veranstalter trägt die primäre Verantwortung dafür, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der BesucherInnen zu setzen (z. B. Lautstärkebegrenzung, Bereitstellung von Gehörschutz, Sicherheitsabstände). Die Verkehrssicherungspflicht von LOTUS als Vermieter bleibt hiervon unberührt.
4.2 Verantwortung des Veranstalters für veranstaltungsbezogene Schäden
Für sämtliche Schäden, Verluste, Unfälle und Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, trägt ausschließlich der Veranstalter die Verantwortung — unabhängig davon, ob diese durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, Beauftragte, Subunternehmer oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht wurden. Der Veranstalter haftet solidarisch mit allfälligen Dritten. Dies gilt nicht, soweit der Schaden auf Mängel des Mietobjekts oder auf ein Verschulden von LOTUS zurückzuführen ist.
Der Veranstalter ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu setzen, um gesundheitliche Schäden bei BesucherInnen und Dritten vorzubeugen. Er stellt die Meeljo KG (LOTUS) von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung erhoben werden, soweit diese nicht auf ein Verschulden von LOTUS zurückzuführen sind.
4.3 Haftung von LOTUS
LOTUS haftet als Vermieter der Räumlichkeiten ausschließlich für Schäden, die auf Mängel des Mietobjekts oder auf eigenes Verschulden von LOTUS zurückzuführen sind. Für Schäden, die durch den Veranstalter, dessen Mitarbeiter, Beauftragte, Subunternehmer, Veranstaltungsteilnehmer oder sonstige Dritte verursacht werden, übernimmt die Meeljo KG (LOTUS) keine Haftung. LOTUS haftet nicht für Störungen oder Ausfälle mechanischer, technischer oder elektronischer Anlagen (z. B. Stromausfälle, Defekte an Heizungs-, Klima- oder Lüftungsanlagen), sofern diese nicht auf ein Verschulden von LOTUS zurückzuführen sind. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet LOTUS nicht für Sachschäden. Die Haftung für Personenschäden bleibt hiervon unberührt.
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet LOTUS unbeschränkt.
4.4 Vermittlung von Drittleistern
Sofern LOTUS auf Wunsch des Veranstalters bei der Vermittlung von Dienstleistern (z. B. Fotografen, Musiker, Entertainer, Sänger, Tontechniker, Catering) behilflich ist, handelt LOTUS ausschließlich als Vermittler. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem jeweiligen Dienstleister zustande. LOTUS übernimmt keine Haftung für die Leistung, Qualität oder das Verhalten vermittelter Dritter. Bei Beanstandungen hat sich der Veranstalter direkt an den jeweiligen Dienstleister zu wenden.
4.5 Veranstalter-Haftpflichtversicherung
Der Veranstalter ist verpflichtet, bei einer in Österreich zugelassenen Versicherungsanstalt eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 3.000.000,– (drei Millionen Euro) abzuschließen, die auch Schäden an Gebäudeteilen und Inventar abdeckt. Die entsprechende Versicherungspolizze ist LOTUS spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen.
Kommt der Veranstalter dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, ist LOTUS berechtigt, entweder auf Kosten des Veranstalters eine entsprechende Versicherung abzuschließen oder vom Vertrag zurückzutreten.
4.6 Haftungsausschluss bei berechtigter Vertragsbeendigung
Dem Veranstalter stehen keine Ansprüche auf Schadenersatz, Aufwandsentschädigung oder Erstattung von Kosten gegenüber der Meeljo KG (LOTUS) zu, sofern LOTUS
- das Hausrecht berechtigt ausgeübt hat,
- die Veranstaltung wegen eines wesentlichen Vertragsverstoßes des Veranstalters abgebrochen hat, oder
- das Zurückbehaltungsrecht zur Sicherung berechtigter Forderungen geltend macht.
5. Externer Veranstalter – Nutzung der Räumlichkeiten
Bauliche Veränderungen sowie das Anbringen von Dekorationen an Räumen oder Einrichtungsgegenständen sind nicht gestattet. Eingebrachte Dekorationen müssen den feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen. LOTUS ist berechtigt, entsprechende Bestätigungen der zuständigen Brandschutzbehörde einzufordern.
Im gesamten Innenbereich gilt absolutes Rauchverbot. Mobiliar ist so zu platzieren, dass Schäden an den Räumlichkeiten vermieden werden und Fluchtwege jederzeit frei zugänglich bleiben. Den Anweisungen der LOTUS-Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten.
Der Veranstalter hat während der gesamten Nutzungsdauer (einschließlich Auf- und Abbau) dafür zu sorgen, dass er selbst oder ein entscheidungsbefugter Vertreter vor Ort anwesend und unmittelbar erreichbar ist.
6. Genehmigungen und Rechte
Der Veranstalter ist selbst verantwortlich für die Einholung sämtlicher erforderlicher Genehmigungen und Bewilligungen, insbesondere im Zusammenhang mit Musikdarbietungen oder sonstigen urheberrechtlich geschützten Leistungen (z. B. AKM).
Alle daraus entstehenden Kosten trägt der Veranstalter selbst. Er verpflichtet sich, LOTUS in diesem Zusammenhang schad- und klaglos zu halten, soweit die Ansprüche nicht auf ein Verschulden von LOTUS zurückzuführen sind.
7. Subunternehmer & Räumung
Der Veranstalter haftet für alle von ihm beauftragten Subunternehmer, Helfer und Dienstleister sowie für die ordnungsgemäße und zeitgerechte Räumung der Veranstaltungsräume.
8. Übergabe der Räumlichkeiten
Vor Beginn der Nutzungsdauer erfolgt eine gemeinsame Begehung der zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten. Allfällige vorhandene Schäden werden in einem Übergabeprotokoll festgehalten, das vom Veranstalter durch Unterschrift zu bestätigen ist. Mängel, die nicht im Übergabeprotokoll dokumentiert sind, gelten als bei Übergabe nicht vorhanden.
Unmittelbar nach Ende der Nutzungsdauer erfolgt eine weitere Begehung, bei der der Zustand der Räumlichkeiten und allfällige im Zuge der Veranstaltung entstandene Schäden dokumentiert werden. Die Kosten für die Behebung solcher Schäden sind vom Veranstalter zu tragen.
9. Reinigung & Übergabezustand
Die Räumlichkeiten sind nach Veranstaltungsende besenrein zu übergeben. Grobe Verschmutzungen sind vom Veranstalter zu entfernen.
Für Küchen-, Lager-, Kühl- und Gastronomiebereiche gelten folgende Reinigungsmaßnahmen:
- Arbeitsflächen fettfrei reinigen
- Geräte und Inventar gereinigt und trocken übergeben
- Geschirrspülmaschinen entleeren, Siebe reinigen, Maschinen säubern
- Müll vollständig und auf eigene Kosten entsorgen
- Toiletten sauber halten; Hygiene während der Veranstaltung liegt in der Verantwortung des Veranstalters
Reinigungs- und Putzmittel werden zum Schutz der empfindlichen Oberflächen und Bodenbelag ausschließlich von LOTUS bereitgestellt und nach Verbrauch verrechnet. Mitgebrachte Reinigungsmittel sind aus Gründen des Oberflächenschutzes nicht zulässig.
Werden die Räumlichkeiten nicht ordnungsgemäß gereinigt übergeben, wird eine Nachreinigung mit € 22,– netto pro Stunde verrechnet.
10. Buchung & Zahlungsbedingungen
Die Räumlichkeiten gelten nach Terminabsprache als reserviert und nach Vertragsunterzeichnung sowie Eingang einer Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises innerhalb von 14 Tagen als fix gebucht.
Der Restbetrag ist spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn fällig und zu bezahlen.
10.1 Stornierung durch den Veranstalter
Bei Absage oder Verschiebung durch den Veranstalter gilt:
- Die geleistete Anzahlung wird nicht rückerstattet.
- Bei Stornierung weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist das gesamte vereinbarte Entgelt zur Zahlung fällig.
LOTUS ist nicht verpflichtet nachzuweisen, ob der Termin anderweitig vergeben wurde.
10.2 Zurückbehaltungsrecht
Zur Sicherung offener Forderungen macht die Meeljo KG (LOTUS) ihr Vermieterpfandrecht gemäß § 1101 ABGB geltend. Veranstaltungsbezogene Gegenstände, insbesondere technisches Equipment, können verhältnismäßig zur Höhe der offenen Forderung bis zur vollständigen Zahlung zurückbehalten werden. Persönliche Gegenstände des täglichen Bedarfs sind hiervon ausgenommen.
11. Inhaltliche Beschränkungen von Darbietungen
Inhalte, die gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen, insbesondere Verhetzung gemäß § 283 StGB oder Wiederbetätigung gemäß Verbotsgesetz, sind untersagt.
Bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß gegen diese Bestimmung ist LOTUS berechtigt, die Veranstaltung zu unterbrechen oder zu beenden. Allfällige daraus entstehende Schäden gehen zu Lasten des Veranstalters, sofern der Verstoß in dessen Verantwortungsbereich liegt.
12. Kontaktdaten
Meeljo KG
LOTUS EVENT CENTER
Hirschstettner Straße 43
A-1220 Wien
Firmenbuchnummer: FN 579779 t
UID-Nummer: ATU78248512
📞 +43 664 99243525 📧 info@lotus-event.at
Vollständige Angaben gemäß ECG § 5 finden Sie in unserem Impressum.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig, soweit gesetzlich zulässig. Das Recht von VerbraucherInnen, Klage an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu erheben, bleibt gemäß § 14 KSchG unberührt.
14. Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse: info@lotus-event.at
Wir sind derzeit nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

