AGB

Im Geltungsbereich regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge AGB genannt) die rechtlichen Beziehungen zwischen den Mietern (in Folge Veranstalter genannt) einerseits und dem Betreiber des LOTUS EVENT CENTERS (in Folge LOTUS genannt) andererseits. Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der durch das Anmieten oder den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt. Für alle Mieter oder Mitglieder von Besucherorganisationen gelten diese Bedingungen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Im Falle der Weitergabe einer Karte obliegt es dem jeweils vorangehenden Erwerber derselben, darauf hinzuweisen, dass gegenüber jedem weiteren Erwerber die AGB gelten. Durch den Nutzungsvertrag oder den Erwerb von Eintrittskarten unterwirft sich der/die BesucherIn der Hausordnung des LOTUS.

 

Hausrecht

BesucherInnen kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören oder andere BesucherInnen belästigen.

 

Bild und Tonaufnahmen

Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art sind den BesucherInnen grundsätzlich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können BesucherInnen aus den Spielstätten verwiesen werden. Für den Fall, dass während einer öffentlichen Aufführung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die BesucherInnen durch ihre Teilnahme an der Veranstaltung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.

 

Haftungsausschluss

Bei Konzerten kann auf Grund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen, für die keine wie immer geartete Haftung, weder vom Veranstalter noch seitens des LOTUS übernommen wird. Das LOTUS übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das LOTUS, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Der Veranstalter haftet für sämtliche Verluste oder Beschädigungen, Unfälle und Forderungen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, ungeachtet dessen, ob diese durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, seine Hilfskräfte oder durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, selbst, sowie gemeinsam mit allfällig Dritten solidarisch zur ungeteilten Hand.

 

Externer Veranstalter

Das Anbringen von Dekorationen, sowie bauliche oder sonstige Veränderungen am Raum oder an dessen Einrichtungsgegenständen sind nicht gestattet. Sonstige eingebrachte Dekorationen haben den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das LOTUS ist berechtig eine entsprechende Bestätigung der zuständigen Brandschutzbehörde zu verlangen.

Im gesamten Innenbereich ist das Rauchen verboten. Tische, Sessel und sonstige Gegenstände sind so zu stellen, dass eine Beschädigung der Räumlichkeiten vermieden wird. Es ist darauf zu achten, dass die Fluchtwege gefahrlos zu benützen sind. Vorort erteilte diesbezüglich Anweisungen der Mitarbeiter des LOTUS ist Folge zu leisten.

Der Veranstalter ist für die Einholung sämtlicher auf die Veranstaltung selbst bezogener Genehmigungen und Bewilligungen verantwortlich. Es obliegt ihm insbesondere Genehmigungen für die Darbietung von Musik oder sonstige künstlerischer Leistungen, seien diese lizenziert oder sonst mit Urheberrecht behaftet, einzuholen und allfällig dadurch entstehende Kosten aus Eigenem zu bezahlen. Er verpflichtet sich das LOTUS für alle mit der Einholung oder auch dem Unterlassen der notwendigen Vorkehrungen in Verbindung stehenden Kosten schad- und klaglos zu halten.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Veranstalter (bzw. die namhaft gemachte Person) für alle von ihm beauftragten Subunternehmer und Helfer und für die zeitgemäße Räumung der Räumlichkeiten verantwortlich ist.

Die Räumlichkeiten sind nach Benutzung grundsätzlich besenrein zurückzugeben. Grobe Verschmutzungen sind durch den Veranstalter zu beseitigen. Für alle vom Veranstalter gemieteten Küchen, Lager, Kühl- und Gasträumlichkeiten gelten folgende Reinigungsmaßnahmen:

Sämtliche Arbeitsflächen sind fettfrei abzuwischen. Alle benutzen Geräte und sämtlich bereitgestelltes Inventar sind gereinigt und trocken zu übergeben. Bei Geschirrspülmaschinen ist das Abwasser zu entleeren, alle Siebe auszuputzen und die Maschinen zu reinigen. Sämtlicher Müll ist vom Veranstalter auf eigene Kosten zu entsorgen. Putzmittel sowie Reinigungsmittel für sämtliche Maschinen werden vom LOTUS zur Verfügung gestellt und deren mengenmäßiger Verbrauch abgerechnet. Mitgebrachte Reinigungsmittel sind nicht zulässig. Grobe Verschmutzungen in den Toiletten sind zu beseitigen, anfallender Müll ist vom Veranstalter zu entsorgen. Für die allgemein vorgeschriebene Hygiene der Toiletten während der Veranstaltung hat der Veranstalter selbst zu sorgen.

Werden die benutzten Räumlichkeiten nicht nach den oben genannten Bedingungen gereinigt bzw. gereinigt übergeben, muss für die Reinigung im Nachhinein ein netto Stundensatz von € 22,- pro Stunde verrechnet werden.

Die gegenständlichen Räumlichkeiten gelten nach Terminabsprache mit dem LOTUS als reserviert und nach Unterfertigung des Vertrages und Einlangen einer Anzahlung von 35% des Gesamtpreises innerhalb von 14 Tagen als fix gebucht.

Der Restbetrag ist binnen vier Wochen vor dem Termin zu leisten. Nach Absage oder Verschiebung seitens des Veranstalters erfolgt keine Rückerstattung der Anzahlung.

The singer hereby undertakes not to address political, religious, etc., or other partisan sensitive issues in society during his or her performance or to express these in the form of songs or anything else. If this agreement is not adhered to (by the organizer or the singer), LOTUS is entitled to immediately end the event with the help of the employees of the hired security company on site. If there is any damage to the LOTUS due to non-compliance with this agreement, both the organizer and the singer are obliged to pay the full amount of the damage incurred.